Verändert sich die sozialpolitische Programmatik der AfD? Und in welche Richtung?

Einschätzungen zum anstehenden „Sozialparteitag“ der AfD am 28./29.11.2020 in Kalkar auf Grundlage des Leitantrags.

Befragt man die politikwissenschaftliche Forschung zu den sozialpolitischen Strategien rechtspopulistischer Parteien in Westeuropa, so fällt ein theoretisches Narrativ ins Auge, welches eine hohe Verbreitung gefunden hat: Vor allem im Zuge der ökonomischen Krisen ab 2008 hätte „eine ideologische Transformation“ diese rechtspopulistischen Parteien  „für die Wähler der Arbeiterklasse stetig attraktiver gemacht“ (Adorf 2017: 504). Auch aufgrund der „Neoliberalisierung“ einiger sozialdemokratischer Parteien hätten immer mehr Wähler*innen aus der „Arbeiterklasse“ rechtspopulistisch gewählt. Das hätte rechtspopulistischen Parteien schlussendlich keine andere Wahl gelassen, als „ihre marktliberalen Standpunkte weitestgehend aufzugeben“ (Adorf 2017: 504). Rechtspopulistische Parteien hätten „die Verteidigung des Wohlfahrtsstaats für sich entdeckt“ (Adorf 2017: 506) Dies gelte auch für die AfD in Deutschland: „Mit dem Ausscheiden des Lucke-Flügels hat aber auch die AfD einen grundsätzlichen Kurswechsel vollzogen. Innerhalb der Partei haben Politiker und Aktivisten, die sich nie mit den ordoliberalen Standpunkten des Grundsatzprogramms identifizieren konnten, erheblich an Einfluss gewonnen“ (Adorf 2017: 505f.).

Im Folgenden Artikel soll vor dem Hintergrund dieses in Wissenschaft, Politik und Medien populären Narrativs, die eventuelle programmatische Veränderung der AfD durch den „Sozialparteitag“ am 28./29.11.2020 abgeschätzt werden. In einem ersten Teil wird zunächst der programmatische Status Quo in den sozialpolitischen Positionen der Bundespartei herausgearbeitet. In einem zweiten Teil wird dieser bestehende Status Quo mit den Inhalten des Leitantrags für den bevorstehenden „Sozialparteitag“ der AfD verglichen. Welche Veränderungen in der sozialpolitischen Positionierung der AfD zeichnen sich ab, wenn der vorliegende Leitantrag eine Mehrheit findet? In einem abschließenden Fazit wird auf eine vermutete zukünftige Ausrichtung der Sozialpolitik der AfD eingegangen.

Zur bisherigen programmatischen Ausrichtung der AfD in der Sozialpolitik

Bis 2020 kann das eingangs dargestellte Narrativ anhand der Parteiprogrammatik der AfD kaum nachgewiesen werden: Adorf muss selbst einräumen, dass bspw. das Grundsatzprogramm der AfD, welches 2016 nach dem Ausscheiden Luckes verabschiedet wurde, trotzdem noch „eher auf marktliberalen Standpunkten“ basiert (Adorf 2017: 505). Dieses Faktum wird unter wissenschaftlichen und politischen Beobachter*innen in jüngerer Zeit manchmal eher weniger beachtet. Dagegen haben sozialpolitische Konzepte aus der Neuen Rechten um das „Institut für Staatspolitik“ die linke Theoriebestände reflektieren (z.B. „Solidarischer Patriotismus“) große Aufmerksamkeit erregt.  Diese Reflexionen linker theoretischer Versatzstücke schlagen sich teilweise im Wording und in sozialpolitischen Konzepten des sogenannten „Flügels“ und selten auch auf den Landesebenen der AfD nieder. So beispielsweise im Rentenkonzept der Thüringer Landtagsfraktion um deren Vorsitzenden Björn Höcke. Hier wird beispielsweise noch eine Produktivitätsorientierung („Produktivitätsrente“) zur Lösung des demografischen Finanzierungsproblems der gesetzlichen Rentenversicherung unter Bezugnahme auf die Arbeiten des Statistikers Gerd Bosbach gefordert (AFD-Fraktion im Thüringer Landtag 2018: 12-25). Solch ein Fokus auf den Verteilungsspielraum, der sich durch eine steigende Produktivität vergrößert, verweist auf die Möglichkeit einer stärkeren Umverteilung der Wertschöpfung zu den Beschäftigten (z.B. um die Folgen der demografischen Entwicklung im Rentensystem finanziell auszugleichen). Diese Perspektive wäre nach gängigen Definitionen von Links und Rechts, eine eher Linke und an Ideen einer egalitäreren Verteilung der Wertschöpfung anknüpfende Perspektive. Bisher schlugen sich solche Elemente eines „solidarischen Patriotismus“ nicht in der sozialpolitischen Programmatik der Bundespartei nieder. Gleichzeitig lagen innerhalb der AfD beim Thema Rente z.B.  auch immer Reformkonzepte vor, die das Alterungsproblem über mehr Privatisierung lösen wollten.

Das Grundsatz- als auch das Bundestagswahlprogramm der AfD von 2017 setzten die Prioritäten der Partei bisher auf eine Reduktion von Steuern und Abgaben, woraus sich Finanzierungsprobleme für die bisherige sozialpolitische Architektur ergeben würden. Dies entsprach also einer neo- bzw. ordoliberalen Programmatik. Die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Sozialpolitik selbst blieben begrenzt auf eine reaktionäre Familienpolitik (Familialismus), einen Umbau der Leistungen für Arbeitslose zu einem Workfare-System mit höheren Freibeträgen im Grundsicherungsbezug und die Deregulierung des Arbeitsmarkts. Bei der Rente drohten Verschlechterungen durch die bisherige AfD-Programmatik aufgrund einer Umstellung der abschlagsfreien Regelaltersgrenze auf mindestens 45 „tatsächlich erbrachte“ Beitragsjahre (AfD 2017: 57). Private Sicherungsformen sollten stärker gefördert werden.  Auch der ständig präsente Verweis auf die demografische Entwicklung und die daraus entstehenden Finanzierungsprobleme für die sozialen Sicherungssysteme repräsentierten bisher ein Basiselement neoliberaler Analyse von Wirtschafts- und Sozialpolitik.[1] Die demografische Entwicklung war und ist (siehe unten) die wichtigste Begründung für eine Betonung der Knappheit der sozialpolitischen Mittel in der AfD-Programmatik auf Bundesebene. Eine besondere Wiederentdeckung der Sozialpolitik und des Wohlfahrtsstaats konnte programmatisch bis 2020 also nicht entdeckt werden. D.h. bis 2020 war die programmatische Lage innerhalb der AfD durch das nach wie vor „eher auf marktliberalen Standpunkten“ (Adorf 2017: 505) basierende Grundsatzprogramm geprägt. Diermeier bestätigt diese Einschätzung mit Daten des Chapel Hill Expert Surveys (CHES) (Diermeier 2020). Auch die darin enthaltenen Expertenanalysen liefern zumindest bis 2017 (vor allem inklusive der Einschätzungen zur Bundestagswahl) keine Hinweise auf eine programmatische Verschiebung der AfD nach Links (oder zur Mitte) im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Nicht einmal im Sinne eines exklusiv-solidarischen Wohlfahrtschauvinismus (Diermeier 2020: 48). Es bieten sich auch keine Hinweise auf eine alleinige, strategische Konzentration der AfD auf die kulturelle Dimension von Politik (z.B. Ablehnung von Geflüchteten) und eine gleichzeitige strategische Verwischung („strategic blurring“) ihrer markt- bis ordoliberalen Positionen im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik (Diermeier 2020: 47f.). 

Zukunftsaussichten: Inhalte des sozialpolitischen Leitantrags   

Im März 2020 wurde ein Leitantrag zwischen Vertreter*innen des völkischen „Flügels“ und der ordoliberalen Kräfte innerhalb der Programmkommission der AfD für einen sozialpolitischen Parteitag ausgehandelt. Ende November 2020 soll nun auf einem mehrmals wegen Covid-19 verschobenen Bundesparteitag in Kalkar über diesen sozialpolitischen Leitantrag abgestimmt werden. Auch dieser aktuelle programmatische Kompromiss, der für die Sozialpolitik gefunden wurde, ist deutlich davon entfernt, dass „Politiker und Aktivisten […] erheblich an Einfluss gewonnen [haben]“, „die sich nie mit den ordoliberalen Standpunkten des Grundsatzprogramms identifizieren konnten“ (Adorf 2017: 505f.). Um diese Einschätzung zu plausibilisieren, muss daran erinnert werden, dass Neo- und Ordoliberalismus in ihren ideologischen Intentionen  von einem  Laissez-faire-Liberalismus („Paläoliberalismus“, Rüstow 1961) zu unterscheiden sind. Während letzterer bspw. auf eine Komplettprivatisierung staatlicher Sozialversicherungssysteme abzielt, handelt es sich beim Ordoliberalismus „als Theorie der Gesellschaft“ (Halsebach 1991),  um eine wesentlich umfangreichere Ideologie, die den Staat als sozialpolitischen Akteur nicht pauschal ablehnt (Vgl. Wörsdörfer 2014: 31, u. 58f). Der Gesellschaftsentwurf des Ordoliberalismus weist in seiner sozialpolitischen Konsequenz Schnittmengen zur völkischen Sozialpolitik auf. Einer dieser Überschneidungspunkte zwischen völkischer Sozialpolitik des „Flügels“ und einer ordoliberalen „Vitalpolitik“ ist die Sorge um die demografische Entwicklung der Deutschen. Durch die sozialpolitische Kompromissfindung zwischen den beiden innerparteilichen Machtblöcken wird das parteiinterne Konsensthema „Demografie“ im aktuellen Leitantrag noch stärker zum integrativen Leitthema. Der Erhalt „unserer Kultur“ und der „Fortbesthand unseres Volkes“ (AfD Bundesgeschäftsstelle 2020: 6) bleiben Dreh- und Angelpunkt der sozialpolitischen Konzeption der AfD.[2] Aufgrund der demografischen Entwicklung werden jedoch weiterhin „schmerzhafte“ und „erhebliche Einschnitte“ ins Sozialsystem angekündigt(AfD Bundesgeschäftsstelle 2020: 3).

Im Leitantrag wird auf die großen Bereiche Bildungs-, Renten- und Gesundheitspolitik Bezug genommen. In der folgenden Analyse wird der Fokus exemplarisch auf die Rentenpolitik gerichtet. Die Produktivitätsentwicklung als Umverteilungsspielraum, wie im thüringischen Rentenkonzept, spielt keine Rolle mehr. Auf klassen- und milieuspezifische Herausforderungen an eine moderne Sozialpolitik, wie beispielsweise das Nichterreichen des Regeleintrittsalters bei der Rente in körperlich arbeitenden Berufsgruppen, wird nicht eingegangen. Ebenso wenig auf die Veränderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft hin zu einem „Adult-Worker-Modell“. Die Verbeamtung und Pensionsversorgung von wohlfahrtsstaatlichen Berufsgruppen soll abgeschafft werden (z.B. Lehrer*innen). Auch dies entspricht dem ordoliberalen Verständnis einer Zurückdrängung des Staates außerhalb seiner „hoheitlichen Aufgaben“. Dazu gehören für Ordoliberale Sicherheit und Verwaltung. Hier soll das Beamtentum ausdrücklich erhalten bleiben. Selbständige sollen auch in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen werden. Dies bleibt der einzige Punkt, der ideologisch ein wenig überrascht und ein Ausdruck eines „solidarischen Patriotismus“ sein könnte. Es handelt sich hier aber weniger um ein solidarisches Entgegenkommen an die Beschäftigten, sondern vielmehr um ein Angebot an eine klassisch „kleinbürgerliche“ Kernklientel, wie Soloselbständige und Kleinunternehmer*innen. Hier handelt es sich eventuell um eine Reaktion auf deren Probleme bei der Absicherung im Alter und das Versagen privater Sicherungsformen für Selbständige im unteren Einkommensbereich. Unternehmer*innen, die es sich leisten können, sollen auch nach wie vor von der Beitragspflicht zurücktreten können (opt-out-Möglichkeit). Aufmerken lassen im aktuellen Leitantrag aber vor allem bedarfsunabhängige Kinderprämien, die die private Vorsorge verstärken sollen, aber partikularerweise nur an im Inland lebende, deutsche Familien ausbezahlt werden.[3] Gebunden werden diese Kinderprämien teilweise an Lohnarbeit, bspw. an die Höhe der Einzahlungen in die Rentenversicherung. D.h., dass die Prämien für das Großziehen der Kinder im momentan dominanten Zuverdienermodell in stärkerem Maße an die Väter innerhalb der Familien ausbezahlt würden. Wie die Bürger*innen ihre bedarfsunabhängigen Kinderprämien verwenden, bleibt ihnen selbst überlassen. Renteneintrittsalter und das Rentenniveau sollen „auf Grundlage der Lebenserwartung und des Beitragsaufkommens kontinuierlich angepasst werden“ (AfD Bundesgeschäftsstelle 2020: 15). Dies bedeutet, dass bei unveränderten Rahmenbedingungen (Zunehmende Alterung und Beitragsstabilität) das Renteneintrittsalter voraussichtlich weiter erhöht und das Rentenniveau nach einer leichten, höchstens fünf Jahre andauernden Erhöhung weiter abgesenkt werden müsste.[4] Sprich: Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen voraussichtlich verringert werden, während steuerfinanzierte und bedarfsunabhängige Geldzahlungen für deutsche Eltern ausgelobt werden. Wer im Alter eine zu geringe Rente erreicht hat und in die Grundsicherung rutscht, bekommt höhere Freibeträge eingeräumt. Und er wird auf die „Freiheit beim Renteneintritt“ verwiesen (AfD Bundesgeschäftsstelle 2020: 15). D.h. er wird darauf verwiesen, weiterhin arbeiten zu können. Außerdem soll die private Vorsorge weiter staatlich gefördert werden. Aber ohne staatliche Vorschriften in Bezug auf die Verwendung, beispielsweise durch ein standardisiertes Vorsorgeprodukt. Als Ausblick auf die Zukunft wird im sozialpolitischen Leitantrag eine langfristige Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer steuerfinanzierten und einheitlichen Grundsicherung nach Art eines Grundeinkommens in Aussicht gestellt.

Fazit: Fordert die AfD in Zukunft eine völkische Umverteilung über partikulare neoliberale Bürgergeldmodelle und die Schleifung des grundrechtsbezogenen Sozialstaats?

Auch der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion René Springer, der als ehemaliger Mitarbeiter Gaulands und aus Brandenburg stammend eher als ‚Flügel-nah‘ gilt, versucht seit dem Jahr 2020 ein an die Staatsbürgerschaft geknüpftes neoliberales Bürgergeldmodell innerhalb der Partei mehrheitsfähig zu machen.[5] Dieses hätte eine Abschaffung der meisten bedarfsabhängigen Sozialleistungen und ein allgemeines, bedarfsunabhängiges Grundeinkommen zur Folge.  In Zusammenschau mit den bedarfsunabhängigen Kinderprämien im aktuellen sozialpolitischen Leitantrag, scheint sich innerhalb der AfD in 2020  eine Orientierung hin zu neoliberalen (Vgl. Friedman 2019), und stark exklusiv-partikular ausgestalteten Bürgergeldmodellen zu ergeben. Partikular sind diese, weil sie nur erwerbstätige und sich in heteronormativen Paarbeziehungen, fortpflanzende Staatsbürger*innen mit zusätzlichen Mitteln versorgen wollen; unabhängig von deren sozialer Bedürftigkeit. Der bedarfsabhängige, aber universell-grundrechtsbezogene und dadurch stärker inklusive Wohlfahrtsstaat soll zurückgedrängt werden. Dieser herkömmliche Wohlfahrtsstaat steht, so meine abschließende These, unter einem reaktionär-kulturkritischen Generalverdacht der AfD, Faulheit, Zuwanderung, Multikulturalismus und scheinbar ‚dekadenten‘ Antifamilialismus (Im rechten Wording: „Gendergaga“) zu befördern. Diesen Glauben teilen ordoliberale als auch völkische Parteiteile. Nur wer als Deutsche*r arbeitet und Kinder großzieht − d.h. im ordoliberalen als auch im völkischen ideologischen Kontext, Leistung erbringt − erweist sich langfristig als moralisch würdig in den Genuss von bedarfsunabhängigen Umverteilungsmaßnahmen zu kommen. Das wohlfahrtstaatlich-universelle Recht Aller (unabhängig von Leistungen) auf bedarfsabhängige Hilfen soll langfristig weiter abgeschliffen werden. Nichtarbeitende und nicht familial lebende Menschen werden sukzessive von sozialpolitischen Hilfen und nationaler Umverteilung ausgeschlossen. Zu Gunsten eines Verzichts auf eine Bedürftigkeitsprüfung für erwerbstätige und familial lebende Menschen.

Entgegen dem eingangs erläuterten Narrativ, entdeckt die AfD mit dem bevorstehenden „Sozialparteitag“ nicht den herkömmlichen Sozialstaat für sich. Als Synthese aus ordoliberalen und völkischen Positionen, entwickelt sie eine partikulare und moralisierende Sozialpolitik, deren Ziel die Zerstörung des professionellen, grundrechtsbasierten und bedarfsorientierten Sozialstaats zu Gunsten einer nationalistischen und wettbewerbsorientierten Bevölkerungspolitik darstellt.

Literatur

Adorf, P. (2017). Die neuen Arbeiterparteien – Das Erfolgsmodell rechtspopulistischer Akteure in Zeiten von Austerität und Migration. GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 66(4), 501–512.

AfD (2017). Programm für Deutschland. Wahlprogramm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017. https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2017/06/2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf. Zuletzt geprüft am 06.11.2020.

AfD Bundesgeschäftsstelle (2020): Leitantrag der Bundesprogrammkommission zum 11. Bundesparteitag der AfD in Kalkar, 28. Bis 29. November 2020. Zur Debatte über die künftige Ausrichtung der Alternative für Deutschland in Fragen der Sozialpolitik. https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2020/10/Leitantrag-BPK-Sozialpolitik.pdf . Zuletzt geprüft am 09.11.2020.

AfD-Fraktion im Thüringer Landtag (2018). Die Produktivitätsrente. Es geht um Wertschätzung, Ein Konzept der AFD-Fraktion im Thüringer Landtag. https://afd-thl.de/wp-content/uploads/sites/20/2018/06/Rentenpapier-1.pdf. Zuletzt geprüft am 12.05.2020.

Diermeier, M. (2020). The AfD’s Winning Formula — No Need for Economic Strategy Blurring in Germany. Intereconomics, 55(1), 43–52.

Ehrentraut, O., Moog, S. (2017). Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung. Möglichkeiten und Grenzen ausgewählter Reformvorschläge. Study, Nr. 345. Herausgegeben von der Hans-Böckler-Stiftung.

Friedman, M. (2019). Kapitalismus und Freiheit. In Kovce, P. & Priddat, B. P. (Hg.). Bedingungsloses Grundeinkommen: Grundlagentexte (1. Aufl., S. 266-272). Berlin: Suhrkamp.

Haselbach, D. (1991). Autoritärer Liberalismus und soziale Marktwirtschaft. Gesellschaft und Politik im Ordoliberalismus. Baden-Baden: Nomos.

Rüstow,  A.  (1961).  Paläoliberalismus,  Kommunismus  und  Neoliberalismus;  in:  Greiß/Meyer  (Hg.): Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Festgabe für Müller-Armack; Berlin.

Sinn, Hans-Werner (2005): Führt die Kinderrente ein! FAZ vom 08.06.2005. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/familienfoerderung-fuehrt-die-kinderrente-ein-1212431.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 . Zuletzt geprüft am 23.11.20.

Wörsdörfer, M. (2014). Die normativen und wirtschaftsethischen Grundlagen des Ordoliberalismus. Zweite durchgesehene und überarbeitete Auflage. Frankfurt am Main.

 


[1] Im gängigen neoliberalen Narrativ, führt die demografische Entwicklung (als auch abnehmende Leistungsbereitschaft) zu einer schlechteren Relation zwischen beitragsleistenden Beschäftigten und Beitragsbezieher*innen in den Sozialsystemen. Im neoliberalen Narrativ muss dieses Problem durch stärkeren Arbeitszwang, Leistungskürzungen, Anreize zum Kinderkriegen und stückweise Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme kompensiert werden (siehe zur Illustration: Sinn 2005).

[2] In der Präambel heißt es: „Unter Anerkennung der enormen Leistung der Nachkriegsgeneration beim Aufbau unseres Landes und insbesondere der Ausgestaltung der Sozialsysteme, ist festzustellen, dass sich seit vielen Jahren große Veränderungen in der Struktur unseres Bevölkerungsaufbaus (Demografie) entwickelt haben, die gewaltige Auswirkungen auf unsere sozialen Sicherungssysteme haben. […] Erhebliche Einschnitte stehen uns bevor und je länger sie hinausgezögert werden, desto tiefer und schmerzhafter werden sie uns alle treffen. Doch statt einer offenen und ehrlichen Debatte über die Fakten und das Machbare, wird der Bevölkerung vorgegaukelt, dass sich die Probleme mit schmerzfreien Anpassungen beheben lassen“ (AFD Bundesgeschäftsstelle 2020: 3).

[3] Zum einen eine Rückerstattung von Rentenversicherungsbeiträgen in Höhe von 20 000 € pro Kind aus Steuermitteln. Zum zweiten eine staatliche monatliche Einzahlung pro Kind in Höhe von 100 € „bis zum 18. Lebensjahr in die Spardepots der jeweiligen Kinder“ (AfD Bundesgeschäftsstelle 2020: 16).

[4] Ein kurzzeitiger Anstieg des Rentenniveaus könnte im positiven Fall durch die Einbeziehung neuer Gruppen (Selbständige und Beamte) in die gesetzliche Rentenversicherung ausgelöst werden (Vgl. Ehrentraut/Moog 2017: 37, Abb. 5). Dieser Einbezug neuer Personenkreise verhält sich langfristig finanziell neutral. Nach ca. fünf Jahren müsste das Rentenniveau ohne Beitragserhöhungen wieder „angepasst werden“ − also weiter sinken.

[5] Siehe https://staatsbuergergeld.de/. Eingesehen am 10.10.2020